Hebezeugverleih
Wenn Sie eines unserer Hebezeuge nur für einen bestimmten Zeitraum benötigen oder eine Anschaffung sich für Sie nicht lohnt, bieten wir Ihnen ein Sortiment zum Ausleihen an.
Unsere Verleihgeräte entsprechen den Anforderungen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 54). Bitte beachten Sie, dass der Betreiber (also in diesem Fall der Kunde, der sich unsere Geräte ausleiht) die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz der Hebezeuge (§ 24 DGUV Vorschrift 54) trägt.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Handhabungen von uns machen zu lassen (dann übernimmt HETEK diese Verantwortung) oder sich von uns zumindest in die Handhabung einweisen zu lassen.
Beispiele für Anwendungsfälle und Handhabungssituationen bei denen wir Ihnen mit unseren Miet-Hebezeugen und -Hebewerkzeugen helfen können: